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1992 kam es zu vier Anklagen vor dem Berliner Landgericht. Zwei der Soldaten wurden freigesprochen, einer erhielt eine Bewährungsstrafe. Ingo H., der Todesschütze, wurde zunächst zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil 1994 auf. Am Ende zeigte sich das Landgericht Berlin auch ihm gegenüber gnädig. Sein neuer Urteilsspruch lautete zwei Jahre Haft – auf Bewährung. Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/20-jahre-wende/tid-13292/maueropfer-gueffroy-150-mark-und-ein-abzeichen-fuer-die-grenzsoldaten_aid_367640.html
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1992 kam es zu vier Anklagen vor dem Berliner Landgericht. Zwei der Soldaten wurden freigesprochen, einer erhielt eine Bewährungsstrafe. Ingo H., der Todesschütze, wurde zunächst zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil 1994 auf. Am Ende zeigte sich das Landgericht Berlin auch ihm gegenüber gnädig. Sein neuer Urteilsspruch lautete zwei Jahre Haft – auf Bewährung.
Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/20-jahre-wende/tid-13292/maueropfer-gueffroy-150-mark-und-ein-abzeichen-fuer-die-grenzsoldaten_aid_367640.html